Das Kirchenpatronat in Neunheilingen

Das Kirchenpatronat in Neunheilingen*¹

Soweit wir zurückblicken vermögen, hat Neunheilingen ein Kirchenpatronat besessen. In allen Aufzeichnungen vom 16. bis 19. Jahrhundert erscheint das Dorf als „Schriftsassendorf“, d.h. als Lehnbesitz eines adligen Vasallen (Gefolgsmann, Untertanen) der Herzöge von Sachsen. Dem Besitzer des Dorfes stand das Patronat über die Kirche des Dorfes zu. Es war somit ein Realpatronat: Mit der Grundherrschaft, die der Vasall über das Dorf ausübte, gehörte ihm auch das Recht über die Kirche, das Patronat. Später hat sich die Begründung etwas verschoben, indem man das Patronat nicht über die Grundherrschaft über das Dorf, sondern mit dem Besitz des Vasallen an Grund und Boden, also am Rittergut verknüpft sah: Der Inhaber des Rittergutes ist der Patron der Kirchengemeinde. Personell war das immer dasselbe. Und so blieb es auch bis in unser Jahr.

Neunheilingen ist, soweit wir die Geschichte verfolgen können, stets ein Mannlehensgut*² gewesen und zwar zuerst in der Hand der Familie „von Heilingen“. Die Mitglieder und Träger der Familie von Heilingen sind mithin die ältesten Patrone über unsere Kirche, die wir kennen.. Schon 1539 werden die Junker von Heilingen als Inhaber des Patronats bezeugt. Namentlich wird damals Johann von Heilingen, Turmherr von Halberstadt, erwähnt. Zu jener Zeit gehören zur Pfarrei Neunheilingen auch Wünschen,  Appen-, und Ottenheilingen, die aber 1539 alle schon Wüstungen sind. 1555 werden die Patrone der Neunheilingener Kirche wieder „die Erbherren von Heilingen“ und 1576 ebenfalls „die ehresten Junker von Heylingen“benannt. 1598 sind es die „Brüder und Vettern von Heylingen“, die sich als Inhaber des Dorfes und Gutes in das Patronat teilen. 1617 werden uns die Vettern Volckmar und Heinrich Julius von Heilingen als Patrone angeführt. 1631 endete der letzte Heilingssproß Kaspar Friedrich im 30jährigen Kriege und sechs Jahre später, 1638, „ward das Wappenschild der Heilinge gebrochen“ und damit auch die Patronatsgeschichte dieses Geschlechts beendet.

Den Heilingschen Besitz übergab der Kurfürst von Sachsen für treue Dienste nunmehr dem Geschlecht von Werthern, speziell Georg von Werthern. Durch Güterteilung fällt er dann an den Grafen Wolf von Werthern und seiner Linie. So sind vom 17. bis zum 19. Jahrhundert die Grafen von Werthern, unter ihnen manch rühmlicher Recke und Christ, Patrone über unsere Gemeinde und zwar bis zum Tode des Grafen Jakob Friedemann von Werthern im Jahre 1806, vielleicht auch bis zum Tode seiner Gemahlin im Jahre 1811. So wenig wir von der Patronatsführung der alten Heilingsedlinge aus Mangel an Quellen wissen, so viel bewahrt uns die Überlieferung von den Werthernschen Kirchenpatronen aber doch von einigen unter ihnen. Das waren Männer und Frauen von leuchtendem christlichen und kirchlichen Vorbild, die der Gemeinde durch Wandel und kirchliche Treue ein gutes Beispiel gaben und gar oft in die Tasche gegriffen haben, um die Kirche durch reiche Stiftungen zu beschenken. Heute noch zeugen schöne Denkmale von ihrer Liebe und Geberfreudigkeit: Der schöne Altar in der Peter – Paulskirche ist ihr Geschenk, die Kreuzkirche ist 1713 unter ihrem Vorgaben gebaut wurden, vielleicht ist auch der Taufstein ihre Spendung. Erst in jüngster Vergangenheit sind zwei wertvolle Erinnerungen an sie verloren gegangen: 1908 leider Gottes die alte Orgel mit ihrem prächtigen Prospekt und 1918 die dem Weltkrieg zum Opfer gefallene „Mittelglocke“, auch eine Stiftung der Werthernschen Familie. Für das Patronat bedeutet die Werthernsche Ära die Blütezeit in Neunheilingen. 

Schon Anfang des 19. Jahrhunderts machte sich in Deutschland eine Bewegung gegen das Patronat geltend. Die Säkularisation *³ von 1803 mit der Übernahme zahlreicher Patronate durch den Landesherrn, das preußische Rittergutsgesetz von 1817 mit der Einführung bzw. Wiederbelebung der Baulastenpflicht der Güter förderte diese Bewegung und in den nächsten Jahrzehnten setzten nicht selten harte Kämpfe ein zwischen Patronat und Kirche. Die preußische Verfassungsurkunde von 1850 versprach schon ein Gesetz über die Patronatsaufhebung, um 1860 beriet die „Eisenacher Konferenz“ darüber, um 1870 befasste sich das preußische Kultusministerium damit. Das 19. Jahrhundert ist das Krisenjahrhundert für das Patronat. Und diese Krisen schlugen ihre Wellen  bis ins kleinste Patronatsdorf.

In Neunheilingen war das Patronat nach dem Tode der Gräfin Werthern, spätestens von 1811 ab zunächst in Händen ihres Schwiegervaters, des Geheimen Kabinettsministers Grafen Ludwig Senfft von Pilsach *4.. Es hat dann in den nächsten zwei Jahrzehnten, als sich das Rittergut nicht mehr halten ließ, den Besitzer ein paar mal gewechselt, bis es schließlich vor fast hundert Jahren – irre ich nicht, 1838 – mit dem Kauf des Gutes in die Hände der Familie Limpert kam. Auch in dieser Zeitperiode ist uns manches dankenswerte Vorbild und manches schöne Opfer vom Patronatsherr gebracht worden. Namen wie Theodor Josias Wilhelm Limpert (bis 1863), Maximiliane Limpert geborene Schmidt (bis 1883), Johann Ernst Wilhelm Limpert (bis 1901), Max Limpert (bis 1914), Emma Limpert geborene Seyfahrt (bis 1929) – um nur die Verstorbenen zu nennen – sind mit der Patronatsgeschichte Neunheilingens unlöslich verbunden. Und das vom Patronat 1913 geschenkte grüne Kirchengedeck ist heute noch eine Zierde unserer Kirche.

Die Patronatsrechte sind mit geringen Einschränkungen bis in die Gegenwart vom Patronat wahrgenommen worden: Die Pfarrer der Gemeinde wurden vom Patron berufen, in der Kirche wurden besonders bevorzugte Stühle als Patronatsstühle vorbehalten, auf dem Friedhof ein besonderer Begräbnisplatz reserviert. Kirchentrauer und Trauergeläut wurde zuletzt 1929 wahrgenommen und aus der Werthernschen Patronatszeit her hängt noch das Wappen des Geschlechts vor der Kanzel. Patronatspflichten sind zwar rein rechtmäßig noch vorhanden, sie haben aber seit längerem aus den verschiedenen Gründen mehr oder weniger geruht.

Inzwischen aber ist eine neue Zeit heraufgezogen, die Kirchengemeinde hat ihre Selbstverwaltungsorgane erhalten in Gemeindekirchenrat und Gemeindevertretung: da Patronat ist zeitlich und sachlich überholt. Dem entsprechend sind im Laufe diese Jahres Patronatsinhaber und kirchliche Körperschaften übereingekommen, das Patronat durch Vertragsurkunde aufzuheben. Es ist das letzte große Verdienst des Patronates, die Sachlage richtig erkannt und in die Aufhebung eingewilligt und gefördert zu haben: die Patronatsmitglieder haben damit der Kirchengemeinde ihr volles Verfügungsrecht über sich selbst zurückerstattet und sich dadurch den bleibenden Dank der Kirchengemeinde gesichert. Die letzten Inhaber des Patronates waren Frau Rittergutsbesitzer Marie Limpert und Herr Rittergutsbesitzer Wilhelm Limpert, Fräulein Marianne Limpert und seit dem Kauf des Rittergutswaldes im Vorjahre (1930) Herr Molkereibesitzer Franz Schulze mit seinen beiden Söhnen Franz Schulze junior und Herrn Alfred Schulze. Der Familie Schulze danken wir noch die Stiftung von reichlichem Baumaterial für unsere Kirchenheizung in diesem Sommer.

Es ist selbstverständlich, daß die Kirchengemeinde den bisherigen Inhabern des Patronates für deren Lebenszeit ihre Dankbarkeit bezeugt: Ehre, wem Ehre gebühret ! Jahrhunderte hat das Patronat die Gemeinde betreut, es findet heute eine dankbare Gemeinde, die ihren Inhabern auch weiterhin für ihre ganze Lebenszeit ausgezeichnete Kirchstühle vertraglich zugesprochen hat. Der Patronatsstuhl unten links vom Altar nebst Stuhlnummer 7 bleibt Frau Maria Limpert nebst Tochter vorbehalten. Den Patronatsstuhl im Mittelschiff (Nr.1) Frau Molkereibesitzer Schulze, der Patronatsstuhl oben rechts Herrn Wilhelm Limpert nebst Familie.

Großes hat die Gemeinde mit der Aufhebung des Patronates in ihren Schoß gelegt bekommen. Sie hat volle Freiheit und Selbstständigkeit, in alle Zukunft ihre Pfarrer selbst zu wählen. Die Vertragsurkunde, die das Datum des Ostermonates, des 25. April 1931 trägt, ist wirksam geworden durch die unter dem 7. Oktober 1931 (XVI, 22/6) ausgesprochene Genehmigung der Kreisbehörde. Das Neunheilinger Kirchenpatronat ist damit aufgehoben. 

*¹ Quelle: „Der Heilinger Bote“ 8. Jahrgang, 1931, Nr. 3, Herausgeber: Pfr. Hans Falckner

*² Mannlehen bezeichnet ursprünglich jedes gegen Kriegsdienst verliehene Lehen

*³ Als Säkularisation wird ursprünglich die staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) bezeichnet.

*4  heiratete 1801 Henriette Caroline Luise von Werthern (1774–1836), Tochter des Geheimen Rates Jacob Friedemann von Werthern (* 4. Januar 1774 in Oberschmon; † 17. Februar 1853 in Innsbruck)